Steuerbescheid ab 2026 beginnt digitale Ära

Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wird zur Regel – wichtigste Neuerungen ab 2026

Für Unternehmerinnen und Unternehmer

Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Steuerbescheide ein grundlegender Paradigmenwechsel: Wenn Sie Ihre Steuererklärungen elektronisch über das Portal „Mein ELSTER“ oder eine daran angebundene Software einreichen, wird der Bescheid künftig grundsätzlich elektronisch bereitgestellt – ein Papier-Bescheid per Post wird nur noch auf Wunsch erfolgen.

Was ändert sich konkret?

  1. Digital statt Papier als Standard
     Liegt eine elektronische Steuererklärung vor (z.B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer), so kann der Bescheid dem Unternehmen oder dem Steuerberater elektronisch bereitgestellt werden. Der bisherige Schritt der ausdrücklichen Zustimmung wird durch ein Opt-out-Modell ersetzt – Sie müssen also aktiv widersprechen, wenn Sie weiterhin Papierbescheide wünschen.
     (Gesetzliche Grundlage: Neufassung des § 122a AO in Verbindung mit § 87a AO)
  2. Bekanntgabezeitpunkt & Fristen
     Mit der elektronischen Bereitstellung beginnt die Frist zur Bekanntgabe: Der Steuerbescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf als bekanntgegeben. Ab diesem Zeitpunkt laufen z. B. Einspruchsfristen.
  3. Widerspruchsmöglichkeit
     Sie haben weiterhin das Recht, der elektronischen Bekanntgabe zu widersprechen — etwa wenn Sie traditionell Papier­bescheide bevorzugen oder die digitale Infrastruktur Ihres Unternehmens (noch) nicht eingerichtet ist. In diesem Fall gilt wieder die postalische Zustellung.

Warum ist das besonders relevant für Unternehmen?

  • Effizienzgewinn: Die digitale Bereitstellung spart Porto, Versand und Archivierungsaufwand.
  • Schnellere Verfügbarkeit: Der Bescheid steht unmittelbar nach Bereitstellung zum Download im ELSTER-Postfach oder im Steuerberater Portal bereit.
  • Fristen im Blick behalten: Da der Bescheid ohne Verzögerung rechtswirksam wird, ist eine regelmäßige Prüfung des Postfachs oder Mandantenkontos zwingend. Eine Versäumung der Einspruchsfrist kann zu Nachteilen führen.
  • Mandanten- und Beraterintegration: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder interne Steuerabteilungen müssen ihre Prozesse und Systeme auf die digitale Zustellung einrichten und ggf. Vollmachts- und Zugriffsregelungen klären.

Handlungsempfehlungen für Ihren Betrieb

  • Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen bereits ein ELSTER-Nutzerkonto oder ein webbasiertes Steuerportal nutzt – gegebenenfalls mit Mandatsverknüpfung Ihres Steuerberaters.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre IT-Infrastruktur und Ablage­prozesse (Archivierung, Zugriffssicherheit) auf digitale Bescheide eingestellt sind.
  • Legen Sie innerhalb Ihres Unternehmens fest, wer das ELSTER-Postfach prüft und Bescheide regelmäßig abruft.
  • Entscheiden Sie bewusst, ob Sie künftig weiterhin Papier­bescheide wünschen – wenn ja: Widerspruch gegen die elektronische Bekanntgabe beim Finanzamt einreichen.
  • Informieren Sie Ihre Finanz-/Steuerabteilung und ggf. Ihre Steuerberatung über diese Umstellung, damit Mandate und Abläufe rechtzeitig angepasst werden können.

Fazit

Mit der Reform wird der elektronische Bescheid zur neuen Normalität – für Unternehmer ebenso wie für andere Steuerpflichtige. Diese Umstellung ist ein zentraler Schritt zur Digitalisierung der Steuerverwaltung. Für Ihr Unternehmen bedeutet das: frühzeitig Prozesse anpassen, Verantwortlichkeiten klären und die Fristen- und Zustellmechanismen aktiv managen. Wer gut vorbereitet ist, profitiert von schnellerem Zugang und effizienteren Steuerabläufen. Wer unvorbereitet bleibt, riskiert Frist­versäumnisse oder unerwartete Umstellungsprobleme.